Frau mit Perücke

Perücke auf Rezept – was Sie dabei beachten sollten!

Hinter dem Kauf von Zweithaar und Zubehör steckt nicht immer nur ein rein optischer Grund oder der Wille nach Veränderung. Viele Menschen tragen Perücken aus medizinischen oder gar psychologischen Gründen. Falls das Tragen eines Haarersatzes zu Ihrem Wohlbefinden und Ihrer allgemeinen Gesundheit beiträgt, können Sie sich eine Perücke von Ihrem Arzt verschreiben lassen. Die Kosten für Ihr Wunschmodell übernimmt in den meisten Fällen die Krankenkasse, es handelt sich also um ein medizinisches Produkt. Doch in welchen Fällen können Sie dies in Anspruch nehmen und wie findet die Perücke Ihren Weg vom Rezept bis zu Ihnen nach Hause? Diese und weitere Fragen sollen hier aufgeklärt werden.

Welcher Haarausfall ist davon betroffen?

Eine Perücke wird vor allem dann per Rezept verschrieben, wenn ein krankheitsbedingter Haarverlust vorliegt. Dabei handelt es sich in vielen Fällen um kreisrunden Haarausfall (Alopecia areata) oder auch eine Begleiterscheinung von medizinischen Behandlungen wie einer Chemotherapie. Auch ein hormonelles Ausgehen der Haare ist, bei einer entsprechenden Diagnose, Grund genug für Ihren Arzt, eine Perücke zu verschreiben. Die Finanzierung einer Perücke gestaltet sich für Männer bisweilen leider etwas komplizierter als für Frauen. Damit Sie als männlicher Patient eine Perücke auf Rezept erhalten können, ist eine Diagnose von schweren, psychischen Beeinträchtigungen aufgrund des Haarverlustes notwendig.

Wie gelangen Sie an ein Rezept?

Ein Rezept für eine Perücke zu erhalten ist – bei entsprechender Erkrankung – sehr simpel. Ihr Hausarzt, Onkologe oder Dermatologe untersucht Sie und stellt Ihnen seinen Befunden entsprechend eine Diagnose. Stimmt diese mit den Voraussetzungen für eine medizinisch notwendige Perücke überein, kann Ihnen ein Rezept für einen solchen Haarersatz ausgestellt werden. Sobald dieses vorliegt und sie sich um den Kauf einer Perücke kümmern möchten, kommen Sie gerne auf uns zu. Kontaktieren Sie uns entweder telefonisch oder per E-Mail, um das weitere Vorgehen mit uns abzusprechen. Die Kommunikation mit der Krankenkasse hinsichtlich der Finanzierung übernehmen wir selbstverständlich für Sie.

Wie weit geht die Unterstützung der Krankenkasse?

Der Höhe der Kosten, die Ihnen von der Krankenkasse erstattet werden, hängt zum Großteil von der Krankenversicherung selbst ab. Viele Kassen bieten beispielsweise Pauschalbeiträge an, welche sich bezüglich der Höhe und Laufzeit unterscheiden können. Etwas anders sieht es jedoch aus, wenn Sie sich für eine Perücke aus echtem Haar entscheiden. Da diese wesentlich mehr als synthetische Zweitfrisuren kosten, ist es wahrscheinlich, dass die Kasse nur einen Teil des Betrags deckt und Sie den restlichen Beitrag selbst bezahlen müssen.

Hinsichtlich der Beteiligung von Krankenversicherungen an den Kosten für medizinisch notwendiges Zweithaar gibt es allerdings gravierende Unterschiede. Diese betreffen sowohl die Krankenkassen selbst, als auch das jeweilige Bundesland. Für Kunsthaarperücken kann der beigesteuerte Betrag zum Beispiel unter 200 Euro, aber auch über 400 Euro liegen. Wenn es um Perücken aus echtem Haar geht, liegt die finanzielle Unterstützung in den meisten Fällen zwischen 500 und 1000 Euro.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Für den Fall, dass Sie sich in einer chemotherapeutischen Behandlung befinden, können Sie sich für eine Echthaarperücke entscheiden. Allerdings erhalten Sie im Anschluss lediglich den Kunsthaarzuschuss der Krankenversicherung. Auch der Anspruch auf eine neue Perücke kann innerhalb von Deutschland abweichen. Während einige Kassen nur einmal pro Jahr die Kosten für das Zweithaar decken, zahlen andere den entsprechenden Betrag bei Bedarf auch zweimal jährlich.

Kunsthaar oder Echthaar – was steht Ihnen zu?

Grundsätzlich sei gesagt, dass der Preis von synthetischen Perücken günstiger ausfällt als jener von Echthaarperücken, welche deutlich hochwertiger und langlebiger sind. Allerdings kann es durchaus sein, dass für Sie persönlich aus unterschiedlichen Gründen nur letztere infrage kommt. Damit die Krankenversicherung auch die Kosten einer solch teuren Zweitfrisur übernimmt, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, dazu zählen:

  • Alltagsgegenstand: Falls Sie Ihre Perücke nicht nur gelegentlich, sondern den ganzen Tag über tragen, wird die Finanzierung einer Perücke aus echtem Haar in den meisten Fällen übernommen. Kunsthaarperücken sind für das dauerhafte Tragen nicht geschaffen und nutzen sich schnell ab.
  • Allergie: Viele Menschen entwickeln eine Unverträglichkeit oder eine Allergie gegen künstliches Haar, was das Tragen einer entsprechenden Perücke kategorisch ausschließt. Auch in diesem Fall erstattet die Kasse das Geld für hochwertiges Zweithaar.

Falls Sie sich eine von der Krankenversicherung finanzierte Echthaarperücke oder entsprechende Haarteile zulegen möchten, sollten Sie darauf achten, was Ihr Arzt auf dem entsprechenden Rezept einträgt. Fehlen entsprechende zusätzliche Anmerkungen, die sich gegen synthetisches und für echtes Haar aussprechen, bewilligt Ihre Krankenkasse die Deckung des Betrags in den meisten Fällen nicht.

Fazit

Falls das Ausfallen Ihrer Haare mit hormonellen oder krankheitsbedingten Ursachen begründet werden kann, steht Ihnen die Übernahme der Kosten von der Krankenkasse für eine Perücke ohne weiteres zu. Männern werden dabei jedoch häufiger Steine in den Weg gelegt als Frauen, welche sich meist problemlos ein entsprechendes Rezept von dem zuständigen Arzt ausstellen lassen können. Die Zuzahlung der Krankenkasse hängt zudem von dem jeweiligen Bundesland, der Kasse selbst sowie der Art des Haarersatzes ab. Entscheiden Sie sich für eine unserer Perücken von Zweithaarspezialisten, kümmern wir uns um die Abrechnung durch die Krankenkasse und stehen Ihnen dabei selbstverständlich beratend mit weiteren Informationen zur Seite.

Kommentare (4)

  1. Charles

    Seit meiner Hysterektomie im 2012 wachsmeine Haare kaum mehr , und zu Beginn lit ich unter Haarausfall. Bin bei der KPT Versichert , frage übernimmt die KPT die Kostenübernahme einer Perücke ?

    • Sabine

      Hallo, ich denke, es muss alles genau dokumentiert werden. Nach 11 Jahren kann man nicht mehr von einer vorübergehenden hormonellen Störung sprechen.
      Der Arzt muss eine ICD 10 Nummer dafür finden. Am Besten Haarausfall mit Narbenbildung. Bitte – mal direkt beim Arzt vorsprechen und nach einem Rezept fragen.

  2. Anna Weger

    Ich habe seit meinem 21 Lebensjahr Morbus Crohn bin mittlerweile 60zig Jahre wurde schon zig mal operiert am Darm wegen Stenosen und nehme seit zig Jahren starke Medikamente ein.
    Cortison hochdosiert, Immunsuppressiva wie Stelara und Opiate wegen der Schmerzen usw. Ich muss meine Haare sehr kurz halten, denn sobald sie länger werden fallen sie in Büschel aus. Gibt es hier eine Möglichkeit eine Zweitfrisur auf Rezept zu erhalten?
    Liebe Grüße Anna Weger

    • Sabine

      Hallo Anna,

      am Besten mit dem Arzt sprechen und das Problem schildern. Eigentlich muss ein Haarausfall mit Narbenbildung vorliegen, bei dem die Haare nicht mehr nachwachsen. Es gibt aber glaube ich auch die Möglichkeit die Medikamente mit anzugeben. Genau weiss ich es leider nicht.
      Unbedingt nachfragen. Ansonsten auch der Krankenkasse das Ganze schildern.

      Viele Grüße
      Sabine

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